Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung der Ferienwohnung „Zur Weiherhalde“
durch Fam. Völz
Übersicht:
1.0 Der Mietvertrag Seite 3
1.1.0 Vertragsabschluss (Mietvertrag)
2.0 Zahlungsvereinbarungen Seite 3
2.1.0 Zahlung des Vertragspreises
2.2.0 Zahlungsfristen
2.3.0 Kautionszahlung
3.0 An und Abreise Seite 4
3.1.0 Bezug des Mietobjekts (Anreise)
3.2.0 Übergabeprotokoll
3.2.1 Beteiligungsfreiheit des Mieters
3.3.0 Die Wohnungsschlüssel
3.4.0 Abreise
3.4.1 Uhrzeit Abreise
3.4.2 Zustand Wohnung bei Auszug
3.4.3 Übergabe Küche bei Auszug
3.4.4 Schlüsselübergabe bei Abreise
4.0 Personen/ Besuch Seite 5
4.1.0 Zusätzliche Personen
4.2.0 Besucher
4.3.0 Zuwiderhandlungen
5.0 Haustiere Seite 6
5.1.0 Mitbringen von Haustieren
5.2.0 Unrat von Haustieren
5.2.1 Beim Gassi gehen im Umkreis
6.0 Rauchen und Drogen Seite 6
6.1.0 Das Rauchen
6.2.0 Drogen und Alkohol
7.0 Zusatz Angebote der FeWo Seite 6
7.1.0 Der Garten
7.2.0 Der Grillplatz
7.3.0 Der Billardraum
7.3.1 Soft Dart
8.0 Stromverbrauch und Ganztägiges Lüften
8.1.0 Stromverbrauch
8.1.1 Aufladung mit Strom betriebenen Fahrzeugen
8.2.0
Ganztägiges Lüften (Zusatzpauschale) Seite 7
9.0 Haftungsausschluss Seite 8
10.0 Instandhaltung der FeWo Seite 9
10.1.0 Beschädigungen
10.1.1 Entschädigung durch Versicherung
10.1.2 Zusammensetzung
Wiederbeschaffungswert
11.0 Pflichten des Vermieters Seite 10
12.0 Rückabwicklung des Vertrages Seite 10
12.1.0 Aufwendungssatznach
Stornierungszeitraum
12.2.0 Rücktrittserklärung
13.0 Nutzungsregel Seite 11
14.0 Gerichtsstand Seite 11
15.0 Zustimmung der AGB`s Seite 11
Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich mit Vertragsabschluss für die in der Buchungsbestätigung genannte Ferienwohnung als vereinbart.
1.1.0 Vertragsabschluss (Mietvertrag)
Mit der verbindlichen Buchung der Ferienwohnung „Zur Weiherhalde“ über den Vermieter, die per Internet, schriftlich oder aber auch telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Bestätigung zur
Buchung durch den Vermieter erfolgte, oder im Persönlichen Kontakt mit Unterschreiben der Dokumente (Mietkostenaufschlüsselungsprotokoll sowie der Mieterauskunft).
2.1.0 Zahlung des Vertragspreises
Es werden ausschließlich Zahlungen per Banküberweisung akzeptiert.
Eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises, muss innerhalb von 10 Tagen nach Buchungsbestätigung auf unser Konto, überwiesen werden.
Die Restzahlung erfolgt spätestens 14 Tage vor Anreise auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto.
Für den Fall einer kurzfristigen Buchung (ab 2 Wochen vor Reiseantritt) ist der
gesamte Reisepreis unverzüglich zu überweisen.
Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.
Eine Kaution von 100€ wird direkt bei Zahlung der Rechnung mit überwiesen.
Diese Kautionszahlung wird als Sicherheit zugunsten des Vermieters hinterlegt.
Sie wird schnellstmöglich an den Mieter zurück überwiesen, wenn nach Abreise keine Mängel an dem Mietobjekt und seiner Einrichtung festzustellen sind.
Es wird zur beidseitigen Entlastung ein Wohnungsübergabeprotokoll ausgefüllt
und sollte bei Einzug etwas nicht in Ordnung sein,
muss es innerhalb 24 Stunden bei uns gemeldet
werden.
Siehe auch Übergabeprotokoll
3.0 An und Abreise
3.1.0 Bezug des Mietobjektes (Anreise)
Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme der Ferienwohnung ab 16:00 Uhr.
Die Schlüssel erhalten Sie über unseren Schlüsselkasten mit einem vorher zugesandten Code. Den Schlüsselkasten finden Sie direkt an der Haustüre der Ferienwohnung. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr zu verlassen und der Schlüssel muss zurück in den Schlüsselkasten gelegt und verschlossen werden.
3.2.0 Übergabeprotokoll
Sie erhalten per E-Mail ein Übergabeprotokoll, sobald die Wohnung von den letzten Mietern gereinigt und von Uns besichtigt wurde, um etwaige Mängel auszuschließen.
Durch dieses Protokoll, wird der Zustand der Wohnung beweissicher festgehalten.
Diese Protokollierung, wird gleichermaßen zur Entlastung von Mieter und Vermietern verwendet.
Bitte überprüfen Sie Ihr Übergabeprotokoll bei Anreise, unterschreiben Sie diesen und übergeben Sie das Protokoll umgehend dem Vermieter. Sollten bei Vertragsbeginn bestimmte Mängel festgestellt werden, müssen diese im Übergabeprotokoll notiert und dem Vermieter innerhalb 24 Stunden gemeldet werden.
3.2.1 Beteiligungsfreiheit des Mieters
Es steht per Gesetz, jedem Mieter frei, sich an einem Übergabeprotokoll zu beteiligen bzw. das mitwirken abzulehnen.
Es wird dann durch den Vermieter eine Unbeteiligte Person aufgeboten. Etwaige Kosten, sind durch den Mieter zu tragen.
Zudem behält sich der Vermieter vor, in solch einem Falle ohne jegliche Ansprüche vom Mieter, von dem schon geschlossenen
Mietvertrag zurücktreten zu können.
3.3.0 Die Wohnungsschlüssel
Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden.
Die Kosten für die notwendige
Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.
3.4.0 Abreise
3.4.1 Uhrzeit Abreise
Am Abreisetag ist die Ferienwohnung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 10:00 Uhr zu verlassen.
3.4.2 Zustand Wohnung bei Auszug
Fenster und Türen sind zu schließen.
Heizungen müssen abgestellt und Mülleimer geleert werden.
Die Wohnung wird Besenrein Verlassen.
Die Küche muss in ordnungsgemäßen Zustand übergeben werden.
3.4.3 Übergabe Küche bei Auszug
Jegliche Lebensmittel müssen aus der Küche entfernt werden.
Wir lehnen es aus moralischen Gründen ab, dass übriggebliebene Lebensmittel bei der Abreise bei Uns in der Mülltonne entsorgt werden.
Jegliche Zuwiderhandlung wird mit 50,00 Euro Pauschal berechnet.
3.4.4 Schlüsselübergabe bei Abreise
Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr zu verlassen und der Schlüssel muss zurück in den Schlüsselkasten gelegt und verschlossen werden.
4.0 Personen / Besucher
4.1.0 Zusätzliche Personen
Das Mietobjekt inkl. Nutzung des Gartens, Grillplatz und des Billardraumes wird nur Ausschließlich für die Vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung oder Mietkostenaufschlüsselungsprotokoll zur Verfügung gestellt.
Nachträgliche Änderungen bedürfen einer mündlichen oder schriftlichen Erlaubnis des Vermieters
4.2.0 Besucher
Zu Besuchende Personen sind im Allgemeinen kein Problem, müssen aber vorher Telefonisch oder Persönlich genehmigt werden.
Auch mitgebrachte etwaige Haustiere müssen vorher angemeldet und genehmigt werden.
4.3.0 Zuwiderhandlungen
Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt,
die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen und Schadenersatz in Höhe der zusätzlichen Übernachtung pro Person einzufordern. In solch einem Fall, kann der Vermieter auch das Mietverhältnis einseitig aufkündigen und die Mieter ohne jeglichen Abfindungszahlungen und Ansprüchen solcher, des Grundstückes verweisen.
5.0 Haustiere
5.1.0 Mitbringen von Haustieren
Das Mitbringen von Haustieren ist nur in Absprache mit dem Vermieter erlaubt.
Auch wenn Besucher Haustiere mitbringen, ist dieses Anzugeben.
Die Tiere dürfen sich zu keinem Zeitpunkt auf der Couch, noch auf dem Bett aufhalten.
Schäden, werden seitens des Mieters umgehend gemeldet.
Diese werden in Rechnung gestellt.
5.2.0 Unrat von Haustieren
Tierkot im Garten und rund um das Haus, muss aufgesammelt und entsorgt werden.
Hundekotbeutel müssen seitens des Mieters aufgebracht werden.
5.2.1 Beim Gassi gehen im Umkreis
In der Gemeinde stehen unzählige Tierkot Mülleimer und Kotbeutelspender zur Verfügung.
6.0 Rauchen und Drogen
6.1.0 Das Rauchen
Innerhalb der Ferienwohnung und des Billardraumes, ist das Rauchen
nicht gestattet.
Aus Sicherheitsgründen ist das Rauchen auch auf der Gartenlounge verboten.
Zigarettenstummel dürfen nicht in den Garten geworfen werden, sondern sind in den dafür bereitgestellten Aschenbecher zu entsorgen.
Keine heiße Asche in den Hausmüll entsorgen.
6.2.0 Drogen und Alkohol
Das Konsumieren von jeglichen illegalen Drogen ist bei Uns
auf dem Grundstück untersagt.
Wir bitten Sie mit Alkohol umsichtig umzugehen und die in der Region festgelegten Ruhezeiten einzuhalten.
7.0 Zusatz Angebote der Fewo
7.1.0 Der Garten
Die Gartennutzung natürlich erlaubt und auch erwünscht.
Wir weisen darauf hin, dass die zur Verfügung gestellten Gartengeräte, Bänke, Stühle oder Spielzeug mit Sorgfalt und Rücksicht behandelt werden sollten.
7.2.0 Der Grillplatz
Das ist ein Allgemein Nutzbarer Grillplatz vom Gesamten Haus.
Er darf natürlich gerne zum Grillen oder auch Lagerfeuer machen benutzt werden.
Während Hitzeperioden behaltet sich der Vermieter vor, das Grillen zu untersagen.
Wenn Holz benötigt wird, muss man sich beim Vermieter melden.
Der Grillplatz wird immer direkt nach dem Grillen von Müll und Resten befreit.
Zur Aschenentsorgung wird der Vermieter angesprochen.
Zu keinem Zeitpunkt darf auf Holzbänken/ Verkleidungen gestanden bzw. geklettert werden. Absturzgefahr!!
7.3.0 Der Billardraum
Der Billardraum steht dem ganzen Haus zur Verfügung
Der Billardraum kann zwischen 09:00 Uhr – 22:00 Uhr werktags, Sonntags und
09:00 Uhr – 00:00 Uhr Freitags und Samstags frei genutzt werden.
Der Vermieter stellt sich frei, ob er den Billardraum per Kamera überwacht oder nicht.
Wer das nicht möchte, sollte den Raum nicht betreten.
Bei Überwachung, hängt ein Warnschild an der Eingangstüre.
7.3.1 Soft Dart
Das Dartspiel ist zur freien Verfügung
Um auch anderen Gästen das Dart spielen zu ermöglichen, bitten Wir entweder selbst Pfeile und Flyer mitzubringen oder zumindest defekt gegangene Flyer und Pfeile wieder nachzukaufen.
8.0 Stromverbrauch und Ganztägiges Lüften
8.1.0 Stromverbrauch
Während Ihres Aufenthalts bei Uns, sollen Sie sich wohlfühlen und auch nicht einschränken müssen.
Aus Ökonomischen und Finanziellen Interessen, bitten Wir Sie aber dennoch mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen sorgsam umzugehen.
Aus diesem Grund haben Wir einen Strom Zähler installiert und bei Unverhältnismäßigem Verbrauch, werden Wir auf Sie zukommen und das Gespräch suchen ggf. eine Sonderabrechnung (40ct. kWh) erstellen.
Aus Diversen Online Vergleichen, wäre ein Verhältnismäßiger Verbrauch:
4 Personen / Monat 300 - 350 kWh
2 Personen/ 14 Tage 125 – 150 kWh
8.1.1 Aufladung mit Strom betriebenen Fahrzeugen
Das Aufladen jeglichen von Strom betriebenen Fahrzeugen ist grundsätzlich Untersagt und nur unter vorheriger Absprache möglich.
In solch einem Fall, kann der Vermieter auch das Mietverhältnis einseitig aufkündigen und die Mieter ohne jeglichen Abfindungszahlungen und Ansprüchen solcher, des Grundstückes verweisen.
Im Ort stehen öffentliche Ladestationen zur Verfügung.
8.2.0 Ganztägiges Lüften (Zusatzpauschale)
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Wohnung täglich Stoßgelüftet werden muss.
Jedoch kommt es immer wieder vor, dass die Fenster den ganzen Tag über offenbleiben.
Das ist in den Sommermonaten kein Problem.
Speziell in den kälteren Monaten (ab 16 C Außentemperatur) des Jahres wird dies aber leider zu einer Ökologischen und finanziellen Herausforderung.
Wir behalten es Uns in so einem Fall vor, eine Sonderpauschale zu berechnen.
Zusatz Pauschale wäre wie folgt:
Bis 10 Tage Aufenthalt: 50,00 € pauschal
Bei längerem Aufenthalt 100,00 € pauschal (min. je Monat)
9.0 Haftungsausschluss
Die Nutzung des Gartens und dessen Inventar, sowie die Nutzung der Treppe erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Grillplatz und Billardraum sind nur mit eigener Aufsicht des Mieters und dessen alleiniger Verantwortung zu Benutzen.
Jegliche Verletzungen und Beschädigungen durch unsachgemäße und nicht vorher genehmigte Verwendung des Grillplatzes sowie des Billardraumes, wird durch den Verursacher oder dessen Elternteil alleinig getragen.
Minderjährige Kinder dürfen sich nicht ohne Aufsichtsperson im Garten, auf dem Grillplatz oder im Billardraum aufhalten.
Jegliche Beschädigung muss umgehend dem Vermieter gemeldet werden und ersetzt/ instandgesetzt werden.
Siehe Instandhaltung
10.0 Instandhaltung der Ferienwohnungen
Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren.
Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende
Ersatzansprüche zu.
10.1.0 Beschädigungen
Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Ferienwohnung,
dem Inventar und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar, hat der Mieter in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu ersetzen.
Auch etwaige Bestellung, Aufstellung und Entsorgungskosten werden
durch den Mieter getragen.
Der Mieter hat den Betrag sofort oder spätestens innerhalb 7 Tagen nach dem durch den Vermieter erbrachten Preisnachweises zu begleichen.
Etwaige Mietausfälle / Mietminderungen werden vom Mieter ab dem 1sten Tag bis zur Herstellung des Ausgangszustandes vollumfänglich Übernommen.
10.1.1 Entschädigung durch Versicherungen
Entstandene Zeitverschiebungen oder Betrags Differenzen durch Vorhandene Versicherungen des Mieters (Nur Berechnung des Restwertes, Zeitwert ect.), werden vom Mieter getragen und beeinflussen nicht die Höhe des Wiederbeschaffungspreises bzw. die Zeitfrist zur Begleichung des Betrages an den Vermieter.
Die Entschädigung des Vermieters erfolgt ausschließlich durch den Mieter.
10.1.2 Zusammensetzung Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert setzt sich aus Aktuellen Kaufpreis, der Versandkosten, Aufstellkosten und Entsorgungskosten des beschädigten Gegenstandes zusammen.
Ein höherer Wiederbeschaffungspreis kann sich auch ergeben, wenn die schnellere Bereitstellung des zu ersetzenden Gegenstandes möglich ist.
11.0 Pflichten des Vermieters
Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet.
Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (z.B. Gesetzliche Vorschriften, Pandemien, Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die Ferienwohnung nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter nur ausschließlich in Höhe des vereinbarten
und gezahlten Mietpreises.
Für Sonstige Ausgleichszahlungen für z.B. Ausfälle, anderweitige
Unterkünfte ect. haftet der Vermieter nicht.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen, insbesondere bei Bauarbeiten (einschl. Straßenarbeiten) sowie lärmende Geräusche in der Nachbarschaft (z.B. durch Rasenmäher, Baumfällarbeiten, Heckenschnitt ect.)
12.0 Rückabwicklung des Vertrages
12.1.0 Aufwendungssatz nach Stornierungszeitraum
Für den Fall des Rücktrittes hat der Mieter folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu entrichten:
Stornierung der Buchung bis 11 Tage vor Mietbeginn:
€ 50,00 (pauschale Bearbeitungsgebühr)
Stornierung der Buchung bis 4 Tage vor Mietbeginn
70% des Übernachtungspreises (exkl. Reinigung) mind. aber € 50,00
Unter 4 Tagen vor Mietbeginn 100% des Übernachtungspreises
(exkl. Reinigung).
12.2.0 Rücktrittserklärung
Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter
(E-Mail ausreichend).
Für den Fall eines Rücktrittes und einer aber möglichen und zeitgleichen Umbuchung haftet der Mieter mit einem Pauschalbetrag für die notwendig angefallenen Bearbeitungskosten in Höhe von € 50,00.
Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen.
Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins.
Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermieter eine neue Buchungsbestätigung erstellen.
13.0 Nutzungsregeln
Die in der Ferienwohnung ausgelegten Hausordnungen und des
Grundstücks sind Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für die Nutzung des DSL-Internetzugangs über WLAN sind zusätzlich die im Anhang befindlichen „WLAN - Nutzungsregeln“ zu berücksichtigen.
14.0 Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das vor Ort zuständige Amtsgericht bzw. zum Gerichtsbezirk gehörende Landgericht zuständig.
15.0 Zustimmung der AGB`s
Eine separate Zustimmung der AGB`s sind durch den Mieter nicht erforderlich.
Er stimmt den AGB`s mit Begleichung der Ihm gestellten Rechnung bzw. Anzahlung zu und ist mit dem darin enthaltenen Inhalt einverstanden.